Fünf Artikel der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte auf fünf Plakaten künstlerisch verarbeitet.
Fünf Artikel der Menschenrechtserklärung, die für den Plakatzyklus Strobl von Iris Andraschek künstlerisch verarbeitet wurden. - Foto: Kunsthaus Graz/A.Trost

Werbung für die Menschenrechte

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Wieso die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte gerade jetzt besonders wichtig ist und was eine Ausstellung im öffentlichen Raum dazu beitragen kann.

Wer dieser Tage auf den Bus wartet, um dem Weihnachtstrubel zu entfliehen, beispielsweise beim Roseggerhaus, dem könnte ein Plakat auffallen. „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“, steht in weißer Schrift auf dunkelgrauem Hintergrund, auf dem man ein Tuch sehen kann. Der Satz entspricht Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR).

Historischer Hintergrund und Strobl-Denkmal

Iris Andraschek hat dieses und vier weitere Plakate gestaltet, die allesamt am 06. Dezember im Kunsthaus Graz präsentiert wurden und noch einige Zeit im Stadtraum zu entdecken sind. Anlass dazu gibt der Jahrestag der Verkündung der AEMR durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen, die am 10. Dezember 1948 stattfand. Seither wird an diesem Datum der Tag der Menschenrechte begangen. Für die Plakatserie gibt es aber noch einen weiteren Grund, ist sie doch Teil eines mehrjährigen, performativen Denkmals für den früheren Kulturstadtrat Helmut Strobl (ÖVP, 1985-2001), welcher, wie wenige andere Politiker, in dieser Zeit als Brückenbauer und Ideengeber in der Menschenrechtsstadt Graz tätig war und 2019 im Alter von 75 Jahren gestorben ist.

Für das Denkmal wurde nach dem Tod Strobls ein Wettbewerb ausgeschrieben, den Iris Andraschek mit ihrem mehrteiligen Konzept für sich entscheiden konnte. Einerseits ist der Leuchtschriftzug „Strobl“ an der Wand im Foyer des Kunsthauses zu sehen. Darunter sind wiederum Aussparungen in der Wand, aus denen man Ausschnitte aus Interviews und Gesprächen Strobls vernehmen kann. Den dritten Teil des Denkmals bildet andererseits eine 30-teilige Plakatserie. Diese setzt sich jährlich über einen Zeitraum von sechs Jahren mit jeweils fünf Artikeln der Allgemeinen Menschenrechtserklärung auseinander.

Arbeitsweise der Künstlerin

Die in Niederösterreich geborene Künstlerin ist für Kunst im öffentlichen Raum bekannt, 2015 gewann sie den Österreichischen Kunstpreis. Dem Grazer Kunsthaus ist Iris Andraschek durch vergangene Workshops und Projekte ebenfalls schon länger bekannt. Im Zuge ihrer Arbeit für die Ausstellung „Glaube Liebe Hoffnung“, die 2018 stattfand, importierte sie beispielsweise handgemachte Seife aus dem syrischen Aleppo, die bis heute im Kunsthaus erhältlich ist. Damit möchte die Niederösterreicherin die menschliche Arbeit würdigen. 

Bei der Auswahl der Menschenrechtsartikel für die Plakatreihe orientiere sie sich immer an aktuellen Begebenheiten, erzählt Andraschek im Interview. „Ich versuche allgemein, auf die Ereignisse im Laufe eines Jahres zu reagieren. Dazu gehören heuer der Ukraine-Krieg und die Getreidekrise, aber auch auf die immer wiederkehrenden Fragen von Asyl und Asylrecht“, sagt sie.

Ein Porträt von Iris Andraschek.
Die Künstlerin Iris Andraschek – Foto: Iris Andraschek

Ein Denkanstoß

Außer mit dem Recht auf Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit (Artikel 13), hat sich Andraschek heuer noch mit dem Recht auf Asyl (Artikel 14), dem Recht auf Staatsangehörigkeit (Artikel 15), dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (Artikel 25) und dem Recht auf eine angemessene soziale und internationale Ordnung (Artikel 28) beschäftigt und diese künstlerisch verarbeitet. Auf dem Plakat zu letzterem Artikel sind beispielsweise im Hintergrund Soldaten abgebildet.

Die Plakate sind in Zusammenarbeit mit der Grafikdesignerin Karin Holzfeind entstanden. Man findet sie um den Tag der Menschenrechte herum überall in Graz. „Ich glaube, dass sich viele Menschen gar nicht im Klaren sind, wie wichtig die Menschenrechte sind“, sagt Andraschek. „Das sind ganz wichtige Parameter, wie sich eine Gesellschaft verhalten soll“, so die Künstlerin. Mit dem Plakatzyklus möchte sie den Menschen einen Denkanstoß geben, sie aufrütteln: „Es gibt sensible Leute, die sich dann denken, dass sie diese Rechte wieder ernst nehmen und nicht weiter in der eigenen Wohlfühlblase dahinschwimmen sollten.“

 

Titelbild: Fünf Artikel der Menschenrechtserklärung, die für den Plakatzyklus Strobl von Iris Andraschek künstlerisch verarbeitet wurden – Foto: Kunsthaus Graz/A.Trost

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