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Saisonstart: Schwimmbäder im Annenviertel erst ab Mitte Juni geöffnet

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Ab 29. Mai dürfen die Schwimmbäder nach zweieinhalb Monaten der Schließung ihre Pforten wieder öffnen. Im Annenviertel geht es jedoch erst etwas später los. Wie wird sich der Besuch im Schwimmbad verändern?

Michael Krainer, Geschäftsführer der Graz Freizeit, ist  für das Sport- und Wellnessbad Auster, das Bad zur Sonne sowie für das Margaretenbad zuständig. Rückblickend meint er, frühzeitig gehandelt zu haben. „Wir haben in Hinblick auf die weitere Entwicklung bereits am 11. März strenge Maßnahmen ergriffen und nur mehr 100 Personen in die Bäder gelassen“, sagt Krainer. Demzufolge mussten viele Menschen vor dem Einlass warten und es gab „einiges an Ärger“. Bereits seit 11. Mai ist das Bad zur Sonne im Gries wieder für Leistungssport geöffnet. Ab 2. Juni gilt selbiges für das Sporthallenbad in der Auster. Denn für die Öffentlichkeit werde man diese beiden Bäder erst am 15. Juni aufsperren. „Bis dahin sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kurzarbeit“, so Michael Krainer. Einzig das Margaretenbad wird bereits am 29. Mai vollständig öffnen. Bis zum Start seien diverse Revisionsarbeiten abgeschlossen. 

Michael Krainer; JR Foto

Strikte Zugangsbeschränkungen für Schwimmbäder

Seit 13. Mai gibt es aus dem zuständigen Ministerium empfohlene Leitlinien für die Wiedereröffnung der Schwimmbäder. Diese sollen entsprechend der Entwicklung laufend angepasst werden. „Wir werden uns nach diesen Empfehlungen richten, obwohl sie uns vor sehr große Herausforderungen stellen“, sagt Geschäftsführer Krainer. Auf die endgültige Verordnung könne er in der Vorbereitung nicht warten, mit dieser rechnet er erst Ende Mai. In den Leitlinien geht es neben verstärkten Reinigungs- und Desinfektionszyklen vor allem darum, die Anzahl der Badegäste zu reduzieren. Diese Zugangsbeschränkung sieht in Freibädern 10 Quadratmeter der Liegefläche pro Person vor. In Hallenbädern sind alternativ dazu auch 6m² der Wasserfläche pro Person in Ordnung. In Whirlpools hingegen gilt ein notwendiger Mindestabstand von einem Meter zwischen den Badegästen sowie auch zum jeweils nächsten Pool. Angesprochen auf die Schwierigkeiten des Abstand-Haltens beim Babyschwimmen meint Krainer: „An der Öffnung bzw. Reservierung unserer Bäder für Kurse inklusive Babyschwimmen arbeiten wir derzeit noch.“

Mund-Nasen-Schutzpflicht in Teilen der Innenräume

Vor allem bei den Ein-und Ausgängen, dem Kassenbereich sowie bei Verkaufsstellen müssen Gäste einen Meter Mindestabstand einhalten. In den trockenen Bereichen der Innenräume, wie zum Beispiel dem Eingangsbereich oder auch den Umkleiden, ist außerdem ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Folglich gilt in Schwimmbädern also keine Maskenpflicht in Duschen, Schwimmhallen oder im Freien. Um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren, sollen Sitzgelegenheiten nur Personen mit Einschränkungen zur Verfügung stehen. Auch zwischen den Liegen, in Sammelumkleiden sowie in Duschen ist ein Sicherheitsabstand vorgeschrieben. Um zu vermeiden, dass sich Menschen zu nahe kommen, wird auch empfohlen, Wege als Einbahnen zu kennzeichnen.

Der Sprung ins kühle Nass: Bald wieder möglich; Foto: Jesper Stechmanm, unsplash.com

Rutschen und Turmspringen: Längere Wartezeiten

Auch für sogenannte „Attraktionen“, wie Rutschen und Sprungtürme, gibt es spezielle Regelungen. Um dem notwendigen Abstand wahren zu können, sollen Gedränge am Aufstieg vermieden werden und Badegäste noch am Boden auf den Aufstieg warten. Darüber hinaus ist auf ein Benützungsintervall von 30 Sekunden zu achten, da ausgespülte Nasen-Rachen-Sekrete nach dem Aufprall in nicht desinfiziertes Wasser gelangen. Kartenvorverkauf über das Internet ist empfehlenswert: „Um den Ansturm bei den Kassen zu reduzieren sind wir gerade dabei, ein mögliches Kontingent an Karten zu evaluieren und eine Online-Reservierung zu planen. Trotzdem wird es auch weiterhin die Möglichkeit geben, Eintrittskarten an den Kassen zu erwerben“, sagt Michael Krainer. 

Sauna unter neuen Vorzeichen

Saunaanlagen und Dampfbäder dürfen unter speziellen Auflagen ebenfalls wieder öffnen, das betrifft auch den Wellnessbereich der Auster in Eggenberg. Hierbei ist grundsätzlich nur die Benutzung durch eine einzelne Person oder durch in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen zulässig. Nicht in einem Haushalt lebende Menschen dürfen nur dann gemeinsam in die Sauna, wenn jedem Gast eine Fläche von 10 m² in der Kabine zu Verfügung steht. Neben dem notwendigen Abstand sind hier außerdem eine Reinigung und Desinfektion nach jeder Benutzung ein Muss. Um die Verteilung von Tröpfchen zu vermeiden, wird es keine Aufgüsse geben und auch das Wedeln ist zu unterlassen. Regulierungen sind jedoch nicht alles: „Trotz aller Bestimmungen wird auch die Eigenverantwortung der Menschen eine große Rolle spielen, an welche wir besonders appellieren“, so Krainer.

Keine Saisonkarten

Darüber hinaus erfuhr die Annenpost aus vertraulicher Quelle, dass es in dieser Saison keine Saisonkarten geben wird. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten könne man keinen Eintritt garantieren und wolle daher Problemen aus dem Weg gehen. Für kleine Badeteiche und Seen gelten übrigens andere Bestimmungen als in Schwimmbädern. Da diese Gewässer nämlich keiner Desinfektion unterzogen werden, ist hier eine noch striktere Beschränkung der Anzahl an Badegästen notwendig.

Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Schwimmbädern der Freizeit Graz erfahren Sie hier.

Beitragsbild: Sport- und Wellnessbad Auster; Holding Graz

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