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„Es muss gewisse Einschränkungen geben dürfen“

in SOZIALES von

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Megaphon-Uni“ wurde das „Polizeiliche Staatsschutzgesetz“ besprochen. Der Jurist Christoph Hofstätter hörte sich die Sorgen der ZuhörerInnen an, versuchte zu beruhigen und klärte über die aktuelle Lage auf.

Christoph Hofstätter bespricht das polizeiliche Staatsschutzgesetz. Foto: Sophie Marak

Eine lebhafte Diskussion beherrscht das „Cafe“, einen kleinen Raum im Männerwohnheim der Stadt Graz. Die Anwesenden sind sich nicht einig darüber, was der Staat tun darf, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten – und was eben nicht. Konkret geht es um das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, welches im März 2016 in Kraft getreten ist. Es wird laut im Raum. Christoph Hofstätter, Jurist und Assistenzprofessor an der Karl-Franzens-Universität beendet die Diskussion und fährt mit seinem Vortrag zum Thema „Grundrechte und öffentliche Sicherheit“ fort, den er im Rahmen der Megaphon-Uni hält. Es ist der letzte Vortrag des Semesters – im insgesamt zwölften Studienjahr des Projektes.

Die Megaphon-Uni hat es sich zum Ziel gesetzt, Männern und Frauen, die aufgrund ihrer Herkunft, ihrer sozialen Stellung oder ihrer Ausbildung, nie mit universitären Bildungsangeboten in Berührung kommen, eben solche näherzubringen. Das Programm steht aber auch anderen Interessierten jederzeit und kostenlos zu Verfügung. Von Oktober bis Juni werden in regelmäßigen Abständen Exkursionen, Workshops und Vorträge zu aktuellen Themen angeboten. Das Entscheidende dabei ist, dass die Vortragenden die Themen einfach gestalten, um allen GrazerInnen – unabhängig vom jeweiligen Wissensstand – eine Chance auf Weiterbildung zu bieten.

Öffentliche Sicherheit

So hält es auch Christoph Hofstätter. Er beginnt seinen Vortrag damit, den Anwesenden zu erklären, was Grundrechte überhaupt sind. „Grundrechte gelten nicht immer absolut“, sagt er. Grundrechte könnten dann eingeschränkt werden, wenn eine Person die öffentliche Sicherheit gefährde, erklärt der Experte. Laut Hofstätter „muss es gewisse Einschränkungen geben dürfen“. Für diese gibt es wiederum eine gesetzliche Grundlage. Dadurch soll der Polizei geholfen werden, Straftaten zu vereiteln. Ein Mitgrund für Einschränkungen – und das Polizeiliche Staatsschutzgesetz – seien auch die vielen Terroranschläge in Europa seit Mai 2014.

Sofort entsteht eine Diskussion darüber, wie Anschläge sich in den vergangenen Jahren verändert haben: Terroristen kommen zunehmend von Bomben ab und benutzen stattdessen Autos und Messer. Die Angst vor Anschlägen sei dadurch größer geworden, geben einige der Anwesenden zu. Damit sei auch das Bedürfnis nach Sicherheit gestiegen. Der Experte macht klar, der Grat zwischen öffentlichem Interesse und Eingriffen in die Privatsphäre der Bevölkerung sei schmal. Dies merke man vor allem nach Terroranschlägen, sagt Hofstätter, denn da werde der Polizei oft vorgeworfen, vorbeugend nichts dagegen getan zu haben. Ermittle die Polizei jedoch und verdächtige Personen oder Gruppierung, die sich später als unschuldig herausstellen, würden schnell Stimmen laut, dass die Polizei ihre Macht missbrauche.

Gespannt lauschen die ZuhörerInnen dem Experten. Foto: Sophie Marak

Heikle Punkte

Der Jurist geht auf zwei heikle Punkte des polizeilichen Staatsschutzgesetzes näher ein. Dabei geht es zum einen um den Einsatz von zivilen Vertrauenspersonen als verdeckte Ermittler. Diese Ermittler müssen zunächst vom Rechtsschutzbeauftragten des Staates bewilligt und danach von der Polizei geführt und überwacht werden. Das große Problem dabei ist laut Experten, dass der Staat sich Zugang zur Privatsphäre der BürgerInnen verschafft, zumal diese in den Grundrechten verankert ist. Außerdem besteht bei der Methode der verdeckten Ermittlung das Problem, dass jene Person, gegen die ermittelt wird, oft nichts davon wissen und sich deshalb nicht schützen kann – auch dieses Recht stünde der verdächtigten Person eigentlich zu.

Zum anderen wird von VerfassungsrechtlerInnen kritisiert, dass laut dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz Telekommunikationsunternehmen Auskunft über Zugangs- und Standortdaten geben müssen – ausgenommen von dieser Regelung sind nur Inhaltsdaten. Das heißt, dass die Polizei gegebenenfalls Auskunft darüber bekommen muss, wem eine Person schreibt und wo sie sich dabei aufhält. Lediglich der Inhalt der Nachricht muss geheim bleiben. Weil dieser Teil des Gesetzes gegen das Datenschutzgesetz verstößt, wird es unter ExpertInnen auf dem Gebiet heftig diskutiert.

Diese beiden heiklen Themen sind auch der Grund, warum sich seit Juni 2016, in Folge einer Beschwerde der Grünen und der FPÖ, der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit dem Thema beschäftigt. Ein Urteil des VfGH zur Thematik erwartet Christoph Hofstätter nicht vor 2018. Schließlich tagt der Gerichtshof nicht permanent, sondern tritt zu sogenannten Sessionen zusammen, die vier Mal im Jahr in der Dauer von jeweils dreieinhalb Wochen stattfinden. Die letzte Session wurde am 1. Juli 2017 beendet – zum Polizeilichen Staatsschutzgesetz wurde bis zu diesem Zeitpunkt kein Beschluss gefasst. „Die Kriminalität hat sich gewandelt und man braucht neue Mechanismen, um dagegen anzukommen“, sagt der Experte am Ende seines Vortrags. Er hoffe, dass die ZuhörerInnen dem Staat eine Chance geben werden und erkannt haben, dass das Polizeiliche Staatschutzgesetz „nicht unbedingt ein Schritt in Richtung Polizeistaat sei“.

[infobox color=“#a3a3a3″ icon=“info“]Was sich durch das Polizeiliche Staatschutzgesetz geändert hat findet ihr hier. Alle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs  sowie die Beschlüsse der Sitzungen könnt ihr hier einsehen.[/infobox]

Wenn Sophie nicht die vielen fremden Welten ihrer Lieblingsbücher erkundet, dann schreibt sie. Am Liebsten über TV-Serien. Und wenn sie davon mal eine Pause braucht, dann erkundet sie die Welt.

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